Wir sehen unsere Aufgabe darin, "nicht einfach" Vorträge abzuhalten, sondern vielmehr Ihre Wünsche und Bedürfnisse einfließen zu lassen und so zu vermitteln.
Eine zielführende Fortbildung oder Vortrag kann nur dann geschehen, wenn das Bedürfnis des Kunden berücksichtigt wird.
Unsere Fortbildungen sind speziell für den Pflegealltag zugeschnitten, sodass ein sofortiger praktischer Einsatz gewährleistet ist.
Stöbern Sie durch unser Angebot und scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen!
Regelmäßige Unterweisung Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht- und Rettungswege, Sammelstelle) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z.B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an. Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.
Dauer Die Unterweisung dauert ca. 1 Stunde
Kosten Bitte entnehmen Sie die Kosten der Rubrik, "Preise".
nach DGUV Information 205-023 Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Ziel Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. Wir empfehlen in Pflegeeinrichtungen mindestens 10% der Beschäftigten. Ausgenommen und somit gesondert betrachtet, sind Mitarbeiter der Haustechnik, Küchenbereiche, leitende Beschäftigte, Mitarbeiter im Nachtdienst.
Ausbildungsinhalte um Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Dauer der Ausbildung Für die Theorie sind mindestens 2 Stunden vorzusehen. Die Zeitdauer für die Praxis hängt von der Gruppengröße ab. Jeder Teilnehmende sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen. (Insgesamt mindestens 3 Stunden)
Auffrischung der Ausbildung Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich
Kosten Bitte entnehmen Sie die Kosten der Rubrik, "Preise".
Beschreibung Neben der jährlichen Brandschutzunterweisung, ist es gerade in Pflegeeinrichtungen von größter Bedeutung, dass Mitarbeiter im Ernstfall wissen wie sie Personen in Sicherheit bringen können. Aufgrund der häufig, schwer eingeschränkten Mobilität von Bewohnern, sollte jeder Handgriff sitzen.
laut DGUV 205-033 Alle Beschäftigten müssen einmal im Jahr in einer ihnen verständlichen Sprache über die betrieblichen Notfallmaßnahmen unterwiesen werden. - siehe §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - siehe §6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) - siehe §4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Erfahrungen zeigen, dass eine Unterweisung möglichst zeitnah vor einer geplanten, jedoch nicht angekündigten Evakuierungsübung durchzuführen ist. Der Umfang und die Zeitintervalle der Evakuierungsübung sind über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die Wirksamkeit der Alarmierungssignale zur Evakuierung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist durch regelmäßige Testung festzustellen.
Ausbildungsinhalte Hausinterne Evakuierungsabläufe werden theoretisch vermittelt und anschließend in der Praxis vertieft.
Voraussetzungen Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Dauer Nach Absprache
Kosten Bitte entnehmen Sie die Kosten der Rubrik, "Preise".
Beschreibung
Kosten Bitte entnehmen Sie die Kosten der Rubrik, "Preise".
Expertenstandards in der Pflege sind Instrumente, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen basieren und konkrete Ziele sowie Maßnahmen für die Pflege definieren.
Sie sollen dazu beitragen, eine einheitliche und hochwertige Pflege zu gewährleisten, indem sie Handlungsspielräume und -alternativen aufzeigen. Expertenstandards sind für alle Aufgabenfelder der professionellen Pflege relevant und dienen als Grundlage für eine kontinuierliche Verbesserung der Pflegequalität.
Kosten Bitte entnehmen Sie die Kosten der Rubrik, "Preise".
Individualität Ihr Fortbildungswunsch ist nicht aufgeführt? Kein Problem!
Es gibt nahezu unzählige Fortbildungsthemen. Für uns gibt es nahezu keine Grenzen! Gerne erstellen wir Ihnen eine Fortbildung nach Ihren Wünschen, zu Ihrem Thema.
Kosten Bitte entnehmen Sie die Kosten der Rubrik, "Preise".
Impressum & Datenschutz © T&N Hoffmann GbR
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.